Gastaufnahme- und Vermittlungsbedingungen für Beherbergungsleistungen

Sehr geehrter Gast,

wir freuen uns, dass Sie sich für einen Aufenthalt im Lausitzer Seenland entschieden haben. Die nachfolgenden Gastaufnahmebedingungen enthalten Regelungen für das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und dem Beherbergungsbetrieb. Der Tourismusverband Lausitzer Seenland e.V., die örtlichen Tourismusstellen im Lausitzer Seenlan und die angeschlossenen Vertriebspartner, alle nachfolgend Vermittlungsstelle genannt, vermitteln Hotels, Gast-häuser, Pensionen, Privatzimmer, Ferienwohnungen und -häuser, Caravan-Stellplätze, Campingplätze, Mobilheime und Gruppenunterkünfte, nachstehend einheitlich Beherbergungsbetrieb genannt. Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle regionalen und örtlichen durch den Tourismusverband Lausitzer Seenland e.V. angeschlossene Vermittlungsstellen und deren Websites sowie für alle angeschlossenen Internetportale. Die Vermittlungsstelle hi soweit keine andere Vereinbarung diesbezüglich getroffen wurde, lediglich die Stellung des Vermittlers. Der Beherbergungsvertrag kommt mit dem vermittelten Leistungsträger direkt zustande. Die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Beherbergungsbetrieb zu Stande kommenden Gastaufnahme-/Beherbergungsvertrags und regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Beherbergungsbetrieb und die Vermittlungstätigkeit der Vermittlungsstelle. Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.


1. Stellung der Vermittlungsstelle, Geltungsbereich dieser Gastaufnahmebedingungen

1.1 Die Vermittlungsstelle hat, soweit keine anderweitigen Vereinbarungen ausdrücklich getroffen wurden, lediglich die Stellung eines Vermittlers. Sie haftet nicht für die Angaben des Beherbergungsbetriebs zu Preisen und Leisturgen. Eine etwaige Haftung der Vermittlungsstelle aus dem Vermittlungsvertrag bleibt hiervon unberührt.

1.2 Die vorliegenden Gastaufnahmebedingungen gelten, soweit wirksam vereinbart, für alle Buchungen von Unterkünften, bei denen Buchungsgrundlage das von der Vermittlungsstelle herausgegebene Gastgeberverzeichnis ist, bzw. bei Buchungen auf der Grundlage entsprechender Angebote im Internet die dortigen Beschreibungen.

1.3 Dem Beherbergungsbetrieb bleibt es vorbehalten, mit dem Gast im Einzelfall andere als die vorliegenden Gastaufnahmebedingungen zu vereinbaren, bzw. individuelle und abweichende Vereinbarungen von diesen Gastaufnahmebedingungen zu treffen.

1.4 Die vorliegenden Gastaufnahmebedingungen gelten nicht für Verträge über Pauschalangebote, Verträge über Gästeführungen oder sonstige Angebote des Beherbergungsbetriebs oder der Vermittlungsstelle.


2. Abschluss des Beherbergungsvertrags

2.1 Mit der Buchung bietet der Gast dem Beherbergungsbetrieb oder der Vermittlungsstelle als Vermittler des Beherbergungsbetriebs den Abschluss eines Beherbergungsvertrags an. Die Buchung sollte bevorzugt schriftlich, telefonisch, per Telefax oder über das Internet vorgenommen werden, kann aber auch mündlich erfolgen.

2.2 Der Beherbergungsvertrag mit dem Beherbergungsbetrieb kommt mit der Buchungsbestätigung zustande. Die Bestätigung erfolgt durch den Beherbergungsbetrieb oder durch die Vermittlungsstelle als Vertreterin des Beher-bergungsbetriebs. Sie bedarf keiner bestimmten Form, erfolgt in der Regel aber immer schriftlich.

2.3 Soweit der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung abweichen sollte, ist hierin ein neues Ver tragsangebot des Beherbergungsbetriebes zu sehen. Der Beherbergungsvertrag kommt zustande, wenn der Gast dieses neue Angebot durch (An-) Zahlung, ausdrückliche Erklärung oder durch Inanspruchnahme der Unterkunft annimmt.

2.4 Die Buchung erfolgt durch die Buchungsperson auch für alle in der Buchung mit aufgeführten Personen, für deren Vertragsverpflichtungen die Buchungsperson wie für ihre eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern sie eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.


3. Reservierungen


3.1 Eine unverbindliche Reservier §, die ein kostenloses Rucktrittsrecht des Gastes begründet, besteht nur, wenn dies zwischen dem Gast und dem Beherbergungsbetrieb oder der Vermittlungsstelle als Vertreterin des BHB ausdrücklich und nur in Form einer Verfallsoption vereinbart wurde. Ist eine solche Vereinbarung nicht getroffen wor den, so führt eine Reservierung bei Annahme durch den Beherbergungsbetrieb oder die Vermittlungsstelle als Ve treterin des Beherbergungsbetriebs grundsätzlich zum Vertragsschluss.


3.2 Ist eine unverbindliche Reservierung ausdrücklich vereinbart, so ist der Gast verpflichtet, dem Beherbergungs betrieb oder der Vermittlungsstelle bis zum vereinbarten Zeitpunkt mitzuteilen, dass die Reservierung als verbindliche Buchung gemäß Ziffer 1.1 behandelt werden soll. Erfolgt keine Mitteilung, so entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht des Beherbergungsbetrieb oder der Vermittlungsstelle.


4. Preise und Leistungen, Minderjährige, Umbuchungen

4.1 Die angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anders angegeben ist. Gesondert anfallen und ausgewiesen sein kö nen Kurtaxe sowie Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz und für Wahl- und Zusatzleistungen.

4.2 Die vom Beherbergungsbetrieb geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem Leistungsangebot im gültigen Prospekt oder der Internetausschreibung, bzw. der Objektbeschreibung sowie aus etwa ergänzend mit dem Gast ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Dem Gast wird empfohlen, ergänzende Vereinbarungen schriftlich zu treffen.

4.3 Bei mitreisenden Minderjährigen ist von der Leistungspflicht des Beherbergungsbetriebs ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung nicht die Übernahme einer Aufsichtspflicht umfasst. Die Aufsichtspflicht obliegt, ins besondere unter Beachtung allgemeiner oder konkreter Hinweise zu örtlichen Verhältnissen und Gefahrenquelle (auch in einer Haus- oder Hofordnung) ausschließlich den Eltern, bzw. den mitreisenden erwachsenen Begleiter sonen.

4.4 Für Umbuchungen, auf deren Durchführung kein Rechtsanspruch besteht, kann der Beherbergungsbetrieb ein Umbuchungsentelt pro Änderungsvorgang verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Änderung nur geringfügig ist (Änderungen bezüglich Namen der Gäste, zusätzliche Leistungen, Ankunfts- Abreisetermin für gleich bleibende und verlängerte Aufenthaltsdauer).


5. Bezahlung und Zahlungsmodalitäten


5.1 Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung richtet sich nach der mit dem Gast getroffenen Vereinbarung un in der Buchungsbestätigung vermerkten Regelungen. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen zum Aufenthaltsende zahlungsfällig und an den Beherbergungsbetrieb zu bezahlen.


5.2 Der Beherbergungsbetrieb kann bei Aufenthalten von mehr als 1 Woche nach deren Ablauf die Vergütung für zurückliegende Aufenthaltstage, für Zusatzleistungen (z.B. im Unterkunftspreis nicht enthaltene Verpflegungsleistungen, Entnahmen aus der Minibar) oder verbrauchsabhängige Kosten gemäß den vertraglichen Vereinbarungen abrechnen und zahlungsfällig stellen.

5.3 Erfolgt durch den Gast eine vereinbarte Anzahlung oder Restzahlung, oder beide, trotz Mahnung des Beherber gungsbetriebs mit Fristsetzung nicht oder nicht vollständig, so ist der Beherbergungsbetrieb, soweit er selbst zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und soweit kein gesetzliches oder vertragliche:

Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht, berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und den Gast mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 6 dieser Bedingungen zu belasten.


5.4 Zahlungen in Fremdwährung und mit Verrechnungschecks sind nicht möglich, soweit nichts anderes vereinbar ist. Kreditzahlungen sind nur möglich, wenn dies mit dem Beherbergungsbetrieb ausdrücklich vereinbart ist oder vom Beherbergungsbetrieb allgemein durch Aushang angeboten wird.


6. Rücktritt und Nichtanreise


6.1 Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, für welche Dauer der Vertrag geschlossen wurde. Im Falle des Rücktritts seitens des Gastes bleibt de Anspruch des Beherbergungsbetriebs auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen. Auch Krankheit, berufliche Gründe oder z.B.

Autopannen entbinden den Gast nicht, den vereinbarten Übernachtungspreis zu zahlen.

6.2 Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, gelten folgende Stornierungsgebühren auf den jeweils vereinbarten gesamten Preis der Unterkunftsleistungen einschließlich aller Nebenkosten, jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe. Der prozentual berechnete pauschale Ersatzanspruch ergibt sich aus dem Verhältnis von der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn und des Preises. Der pauschalierte Anspruch auf Stornierungsgebühren beträgt:

Stornokosten bei Unterbringung in Gasthöfen / Hotels / Pensionen / Privatzimmer:

Rücktritt bis zum 31. Tag vor Reiseantritt: 10 % (mindestens 15 Euro pro Person)

Rücktritt bis zum 21. Tag vor Reiseantritt: 20 %

Rücktritt bis zum 11. Tag vor Reiseantritt: 40 %

Rücktritt bis zum 3. Tag vor Reiseantritt: 50 %

danach und bei Nichterscheinen: 100 %


Stornokosten bei Unterbringung in Ferienhäusern / Ferienwohnungen:

Rücktritt bis zum 45. Tag vor Beginn der Mietzeit: 20% (mindestens 25 Euro)

Rücktritt bis zum 35. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50%

danach und bei Nichterscheinen: 100 %

Der Rücktritt muss gemäß Ziffer 6.6 gegenüber dem Beherbergungsbetrieb oder der Vermittlungsstelle erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung.


6.3 Der Beherbergungsbetrieb hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z.

Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemuhen. Der Beherbergungsbetrieb hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen auf die von ihm geltend gemachte Stornogebuhr anrechnen zu lassen.

6.4 Dem Gast bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Beherbergungsbetrieb nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises ist der Gast nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.

6.5 Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.

6.6 Bei der Buchung über die Vermittlungsstelle ist der Rücktritt ausschließlich gegenüber der Vermittlungsstelle zu erklären. Hat der Gast die Buchung direkt beim Beherbergungsbetrieb vorgenommen, so ist der Rücktritt ausschließlich direkt gegenüber dem Beherbergungsbetrieb zu erklären. Im Interesse des Gastes sollte die Rücktritts erklärung immer schriftlich erfolgen.


7. An- und Abreise

7.1 Die Anreise des Gastes hat zum mit dem Beherbergungsbetrieb vereinbarten Zeitpunkt zu erfolgen.

7.2 Für Anreisen zu einem späteren als den mit dem Beherbergungsbetrieb vereinbarten Zeitpunkt gilt:

a) Der Gast ist verpflichtet dem Beherbergungsbetrieb spätestens bis zum vereinbarten Anreisezeitpunkt Mitteilu zu machen, falls er verspätet anreist oder die gebuchte Unterkunft bei mehrtägigen Aufenthalten erst an einem

Folgetag beziehen will.

b) Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist der Beherbergungsbetrieb berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu belegen. Für die Zeit der Nichtbelegung gelten die Bestimmungen in Ziff. 6. entsprechend.
c) Teilt der Gast eine spätere Ank ft mit, hat er die vereinbarte Vergütung, abzüglich ersparter Aufw ndungen de Beherbergungsbetriebs nach Ziff. 6.2 auch für die nicht in Anspruch genommene Belegungszeit zu bezahlen, es s€ denn, der Beherbergungsbetrieb hat vertraglich oder gesetzlich für die Gründe der späteren Belegung einzustehe

7.3 Die Abreise des Gastes hat zum mit dem Beherbergungsbetrieb vereinbarten Zeitpunkt zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann der Beherbergungsbetrieb eine entsprechende Mehrvergutung verlar gen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Beherbergungsbetrieb vorbehalten.


8. Pflichten des Gastes, Reklamation, Mitnahme von Tieren

8.1 Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre Einrichtungen sowie alle Einrichtungen des Beherbergungsbe triebes nur bestimmungsgemäß, soweit (wie z.B. bei Schwimmbad und Sauna) vorhanden nach den Benutzungsordnungen und insgesamt pfleglich zu behandeln.

8.2 Der Gast ist verpflichtet, bei eventuell auftretenden Mängeln oder Leistungsstörungen alles ihm Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten.

8.3 Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und deren Einrichtungen beim Bezug zu überprüfen und feststellbare

Mängel oder Schäden dem Beherbergungsbetrieb unverzüglich mitzuteilen.

8.4 Der Gast ist verpflichtet, eine Hausordnung oder Hofordnung, die ihm bekannt gegeben wurde oder für die aufgrund entsprechender Hinweise eine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand, zu beachten.

8.5 Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem Beherbergungsbetrieb anzuzei gen und Abhilfe zu verlangen. Dieser wird bemüht sein, unverzüglich Abhilfe zu schaffen. Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber der Vermittlungsstelle erfolgt, ist nicht ausreichend. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, könen Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.

8.6 Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hat zuvor dem Beherbergungsbetrieb im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Beherbergungsbetrieb verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Beherbergungsbetrieb erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder aus solchen

Gründen dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.

8.7 Die Unterkunft darf nur mit der mit dem Beherbergungsbetrieb vereinbarten Personenzahl belegt werden. Ein Überbelegung kann das Recht des Beherbergungsbetriebs zur sofortigen Kündigung des Vertrages und/oder eine angemessenen Mehrvergütung begründen.

8.8 Für die Mitnahme von Haustieren gilt: Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen dies bezüglichen Vereinbarung zulässig, wenn der Beherbergungsbetrieb in der Ausschreibung diese Möglichkeit vor-sieht.

Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichte

Verstöße hiergegen können den Beherbergungsbetrieb zu außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrag berechtigen.

d) Eine unangekündigte Mitführung von Haustieren oder unkorrekte Angaben zu Art und Größe berechtigen den Beherbergungsbetrieb zur Verweigerung des Bezugs der Unterkunft, zur Kündigung des Gastaufnahmevertrags un zur Berechnung von Rücktrittskosten nach Ziff. 6 dieser Bedingungen.


9. Haftung des Beherbergungsbetriebes und der Vermittlungsstelle

9.1 Die vertragliche Haftung des Beherbergungsbetriebs für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes vom Beherbergungsbetrieb weder vorsätzich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Beherbergungsbetrieb für einen dem Gast entstehen den Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.

9.2 Eine etwaige Gastwirtshaftung des Beherbergungsbetriebs für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleit durch diese Regelung unberührt.

9.3 Der Beherbergungsbetrieb haftet nicht fur Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die wahren des Aufenthalts für den Gast erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung, bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

9.4 Die Vermittlungsstelle haftet ausschließlich für eventuelle eigene Fehler und Fehler ihrer Erfüllungsgehilfen b der Vermittlung (z.B. Weitergabe falscher Daten, Unterlassen der Weitergabe wichtiger Informationen). Für die Erbringung der gebuchten Leistung selbst und eventuelle Mängel in der Leistungserbringung haftet ausschließlich der Beherbergungsbetrieb.


10. Verjährung

10.1 Vertragliche Ansprüche des Gastes gegenüber dem Beherbergungsbetrieb oder der Vermittlungsstelleaus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzens-geld, die auf deren fahrlässiger Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in drei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Beherbergungsbetriebs, bzw. der Vermittlungsstelle oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von deren gesetzliche

Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

10.2 Alle übrigen vertraglichen Ansprüche verjähren in einem Jahr.

10.3 Die Verjährung nach den vorstehenden Bestimmungen beginnt jeweils mit dem Schluss des Jahres, in dem di Anspruch entstanden ist und der Gast von Umständen, die den Anspruch begründen und dem Beherbergungsbetrieb, bzw. der Vermittlungsstelle als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste

10.4 Schweben zwischen dem Gast und dem Beherbergungsbetrieb, bzw. der Vermittlungsstelle Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehem bis der Gast oder der Beherbergungsbetrieb, bzw. die Vermittlungsstelle die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.


11. Rechtswahl und Gerichtsstand

11.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Beherbergungsbetrieb, bzw. der Vermittlungsstelle fir det ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.

11.2 Soweit bei zulässigen Klagen des Gastes gegen den Beherbergungsbetrieb oder die Vermittlungsstelle im Aus land für deren Haftung dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Gastes ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

11.3 Der Gast kann den Beherbergungsbetrieb, bzw. die Vermittlungsstelle nur an deren Sitz verklagen.

11.4 Für Klagen des Beherbergungsbetriebs, bzw. der Vermittlungsstelle gegen den Gast ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rech oder Personen sind, die Ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Beherbergungsbetriebs vereinbart.

11.5 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abding